Digital Think Tank (DTT)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Digital Think Tank – Dr. Ireneusz Iwanowski

Digital Think Tank – Dr. Ireneusz Iwanowski (nachfolgend Auftragnehmer genannt) bietet seinen gewerblichen Auftraggebern verschiedene Dienstleistungen an, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien erfordern. Um dem Rechnung zu tragen und die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten beider Seiten möglichst umfassend zu definieren und transparent zu machen, sowie um für einen reibungslosen Ablauf der für die tatsächliche Auftragsabwicklung notwendigen Verfahrensabläufe festzuschreiben, gelten unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Unsere
AGB sind Bestandteil und Grundlage für alle zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Verträge und Vereinbarungen. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen, ohne dass es einer weiteren ausdrücklichen Einverständniserklärung des Auftraggebers bedarf.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht bzw. nur eingeschränkt, sofern die Vertragsparteien im Einzelfall vertraglich eine hiervon abweichende Regelung vereinbaren. Sämtliche abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und ausdrücklichen Zustimmung der Vertragsparteien. AGB des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Vertragsparteien

Als Vertragsparteien gelten die Firma
Digital Think Tank, Dr. Ireneusz Iwanowski, Lange Str. 23, 37127 Niemetal als Auftragnehmer, und der jeweilige Auftraggeber (Kunde). Auch soweit sich eine der Parteien bei der Durchführung des Vertrages Dritter oder Erfüllungsgehilfen bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, entfalten Verträge keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag
Erfüllungsgehilfen oder Dritter zu bedienen, sofern nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen und sofern der Dritte vergleichbare Datenschutz- und Geheimhaltungsstandards einhält. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers und dem Auftraggeber.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angenommenen Tätigkeiten nach besten Kräften und unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel, Kenntnisse und Fähigkeiten, und unter Berücksichtigung der aktuellen Datenschutzbestimmungen und höchstmöglicher
Geheimhaltung und Datenschutz auf aktuellem technischen Niveau durchzuführen.

2. Geltungsbereich

Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Bei Auftragserteilung über das Internet muss der Auftraggeber spätestens bei Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen erklären. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen, wenn sie dem Auftraggeber schriftlich zur Verfügung gestellt wurden und er ihnen vor Beginn der Geschäftsbeziehungen nicht ausdrücklich in Schriftform widerspricht.
Die Annahme eines Angebots, zu dem die AGB dem Auftragnehmer ausgehändigt wurden, gilt als Zustimmung zu diesen AGB. Ein Widerspruch mit Hinweis auf die Gültigkeit der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist nicht zulässig.

3. Vertragsabschluss

Die Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers im Internet oder in anderer Form (z.B. Flyer) sind freibleibend und unverbindlich, und stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Leistungsumfang, Preise und Lieferzeiten sind für den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart worden sind (Vertrag oder Auftragsbestätigung).

Zum Vertragsabschluss bedarf es eines schriftlichen
Angebots des Auftragnehmers sowie der schriftlichen oder elektronischen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber. Ein wissenschaftlicher Beratungsvertrag (Dienstleistungsvertrag bzw. Honorarvertrag) kommt durch Unterzeichnung des Vertrages durch beide Vertragsparteien zustande. Weder die Zusendung einer Anfrage des Auftraggebers noch eines stets freibleibenden Angebots des Auftragnehmers an sich begründen ein Vertragsverhältnis.

Der wissenschaftliche Beratungsvertrag muss mindestens Angaben zu beiden Vertragsparteien, der Beschreibung des Vorhabens, dem Leistungsumfang des Auftragnehmers, der Vertragsdauer bzw. des Leistungszeitraums, der Vergütung und des Aufwendungsersatzes, Rahmenbedingungen der Berichtserstattung, sowie den Mitwirkungspflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer enthalten. Die Datenschutz- und Geheimhaltungserklärung des Auftragnehmers gilt entsprechend.

Eine Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von Ihr Kenntnis nehmen kann. Bei elektronischer Übermittlung gilt als Zugang der Eingang auf dem Server, auf dem sich das E-Mail-Konto des Auftraggebers befindet. Bei Übermittlung auf dem Postweg gilt die allgemeine Postlaufzeit von maximal 3 Werktagen. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.

In Ausnahmefällen kann der Vertrag bei wiederkehrenden Leistungen nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Vereinbarung beider Parteien auch ohne vorherige Bestätigung mit
Ausführung der beauftragten Leistung begründet werden.

Soweit nicht im Weiteren bzw. durch Dienstleistungsvertrag anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für Gegenstand, Umfang,
Zeitraum und Vergütung des Auftrags. Mengenangaben und Umfang in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers.

Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im Umfang von den bei der Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht bzw. sofern der Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen wünscht, werden diese separat nach Aufwand berechnet. Wird das vereinbarte Honorar voraussichtlich um mehr als 10% überschritten, bedarf dies der Zustimmung des Auftraggebers (schriftlich oder in elektronischer Form, z.B. per E-Mail).

Die vertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem jeweiligen Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen kompetent und unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel, Kenntnisse und Fertigkeiten sorgfältig auszuführen. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Zusammenhang jedoch mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein
en bestimmten Erfolg.

Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine rechts- oder steuerberatenden Leistungen anbietet. Beratungsleistungen im Bereich Patentanmeldung durch den Auftragnehmer ersetzen nicht die rechtsberatenden Tätigkeiten eines Patentanwalts.

Der Auftragnehmer ist stets frei in der Wahl seines Arbeitsortes und seiner Arbeitszeit. Zeit/Zeitraum und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seine
r Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer unentgeltlich erbracht werden. Die Nichteinhaltung der wesentlichen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers begründet einen zeitlichen Verzug bei der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, die dieser nicht zu verantworten hat.

4. Leistung und Lieferung

Lieferungen der Leistungen des Auftragnehmers erfolgen auf dem vorab vertraglich vereinbarten Übertragungsweg, bevorzugt durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail, Bereitstellung auf gesichertem Server, …), versichert per Kurier/Werttransport oder persönlich.

Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Leistung auf möglichst sicherem Wege. Verlust, Verzögerung, Verstümmelung oder Verfälschung von Daten bei der Übertragung oder nach Übergabe der Leistung liegen im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung. Im Falle der Lieferung auf anderem Wege als durch elektronische Datenübertragung trägt der Auftraggeber die Kosten und das Risiko des Versands.

5. Preise

Preisangaben auf der Homepage und Werbematerialien des Auftragnehmers sowie in Angeboten sind freibleibend. Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Als Grundlage für die Preisgestaltung in den Angeboten und Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers gilt die aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Die Preisliste kann vom Auftraggeber bzw. potentiellen Auftraggeber vor Auftragsvergabe auf Anfrage eingesehen werden. Ansonsten ergeben sich die Preise aus dem schriftlichen Angebot bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder dem zwischen den Parteien geschlossenen Honorarvertrag.

Bei Berechnung nach Stundensatz erfolgt die Abrechnung in 15 Minuten-Intervallen. Dies bedeutet, dass je angefangener 15 Minuten die Bearbeitungszeit auf den vollen Stundensatz anteilig berechnet werden.

Für Express-Leistungen wird ein Aufschlag auf den jeweils gültigen Preis berechnet (Eil-Zuschlag). Die Höhe des Aufschlages richtet sich nach dem individuell gewünschten Bearbeitungs-Zeitfenster, und wird dem Auftraggeber vor Auftragserteilung in dem Angebot des Auftragnehmers oder in einem ergänzenden Vertrag schriftlich mitgeteilt. Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber den jeweils vereinbarten Eil-Zuschlag an.

6.
Lieferzeiten

Lieferzeiten bzw. Leistungszeiträume werden individuell zwischen den Vertragsparteien verhandelt und sind in Angebot und Auftragsbestätigung bzw. im Honorarvertrag schriftlich festzuhalten und von beiden Parteien zu bestätigen.

Sollte es zu Verzögerungen bei Ausführung des Auftrages kommen, die der Auftragnehmer nicht zu verschulden hat, wird er den Auftraggeber darüber schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Der Auftragnehmer haftet ausdrücklich nicht für Verzögerungen und Schäden, die durch Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, eines Hosting-Anbieters, fehlender Informationen durch den Auftraggeber, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern ihm nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Die Nachweispflicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trägt der Auftraggeber.

Bei sonstigen eintretenden Verzögerungen ist der Auftraggeber erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosen Verstreichen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung ist, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

7. Zahlung

Die Zahlung ist per Überweisung auf das Bankkonto oder an das Paypal-Konto des Auftragnehmers nach Erbringung
und Abnahme der Leistung und Rechnungsstellung zu leisten. Rechnungen sind üblicherweise innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Rechnung auf elektronischem Wege oder auf dem Postweg zahlbar. Abweichende Regelungen können vertraglich vereinbart werden und sind schriftlich von beiden Parteien zu bestätigen.

Nach Ablauf des 10. Tages nach Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber grundsätzlich in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Zahlungserinnerung bedarf.

Der Auftragnehmer behält sich vor, bei
Aufträgen eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50% der Auftragssumme zu verlangen und in regelmäßigen Abständen Rechnungen für die bereits erbrachten Leistungen zu erstellen (Abschlagsrechnungen).

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer vor, die weitere Leistung zur Erfüllung des Vertrages erst nach vollständiger Zahlung der bereits erbrachten Leistungen zu erbringen.

Des Weiteren behält sich der Auftragnehmer vor, offene Forderungen mit nachweislichem Zahlungsverzug auf Kosten des Auftraggebers an einen Anwalt oder einen Inkassoservice zu übergeben, um die Zahlungen rechtlich einzufordern. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass in diesem Fall seine zur Abwicklung notwendigen Daten unter Einhaltung der aktuellen Datenschutzrichtlinien an Dritte weitergegeben werden dürfen.

8. Vertraulichkeit/Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche auftrags- und personenbezogenen Daten, Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Ist die Weitergabe von Informationen und sonstigen Daten bzw. Unterlagen zur Ausführung eines Auftrages notwendig, ist dies entweder vertraglich festzuhalten, oder vor Weitergabe dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit umfasst ebenfalls sämtliche Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer händigt dem (potentiellen) Auftraggeber vor oder zu Beginn des Erstgesprächs seine jeweils gültige und unterzeichnete Geheimhaltungserklärung aus. An diese Geheimhaltungserklärung sind beide Parteien gebunden. Davon abweichende Regelungen sind der jeweiligen Vertragspartei schriftlich mitzuteilen und von dieser zu bestätigen.

Zu der Verpflichtung des Auftragnehmers gehört weiterhin, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, sowie die zur Erfüllung des Vertrages gehörenden Unterlagen und Leistungen auf möglichst sicherem Wege zu übermitteln und auf möglichst sicheren Datenträgern (z.B. interne Server ohne Internetanschluss, externe Festplatten, Datenträger) zu archivieren, um den Zugriff von unbefugten Dritten und Beeinträchtigung durch Viren oder Schadsoftware zu verhindern, soweit es in seiner Macht steht.

Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach heutigem Stand der Technik ein absoluter Schutz vor dem unbefugten Zugriff Dritter bzw. vor Viren und Schadsoftware nicht gewährleistet werden kann. Der Auftragnehmer kann daher keine allumfassende Haftung dafür übernehmen, nur versichern, dass er alles in seiner Macht stehende tun wird, um Fremdzugriffe zu vermeiden und das Risiko zu minimieren. Das verbleibende Risiko trägt der Auftraggeber.

Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers gilt entsprechend.


9. Mitwirkungspflicht und Haftung des Auftraggebers

Die für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen müssen vom Auftraggeber zu Beginn der Leistung möglichst vollständig und inhaltlich korrekt zur Verfügung gestellt werden.

Ein Verzug der Übergabe, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der notwendigen Informationen und Unterlagen an den Auftragnehmer gilt als Verschulden des Auftraggebers für eine verspätete Leistung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist im Falle des Verzugs der Übergabe der Informationen und Unterlagen durch den Auftraggeber berechtigt, den Leistungszeitraum nach seiner wirtschaftlichen Auftragslage neu zu bestimmen oder ersatzweise nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Auftragnehmer in diesem Fall vom Vertrag zurück, ist der Auftraggeber zur Zahlung der bisherigen Auslagen und Leistungen des Auftragnehmers verpflichtet.

Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für sämtliche Inhalte, die Einhaltung der Rechte Dritter sowie die Rechtskonformität (u.a. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, des Datenschutzgesetzes, …) an den verwendeten Informationen und Unterlagen sowie den Inhalten. Eine Prüfung durch den Auftragnehmer über die Einhaltung von Rechten Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen findet nicht statt, die Haftung des Auftragnehmers dafür wird ausgeschlossen.


Der Auftragnehmer behält sich insbesondere für Webseiten das Recht vor, ausschließlich Inhalte zu verwenden, die nach Treu und Glauben angemessen sowie nach eigenem Wissensstand rechtlich zulässig sind. Auch für politisch motivierte, Gewalt verherrlichende oder hetzerische Inhalte gilt dieser Vorbehalt. Lehnt der Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrages derartige Inhalte ab, ist er zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Zudem ist der Auftragnehmer verpflichtet, verschiedene Inhalte zum Wohle der Allgemeinheit an die entsprechenden Behörden zu melden, sollten diese nach seinem oder allgemeinen Wissensstand geltendes Recht verletzen.

10. Haftung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen führen sämtliche Leistungen nach aktuellem Kenntnisstand und unter Einhaltung der notwendigen und üblichen Sorgfalt gewissenhaft aus.

Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der ausgeführten Leistungen und Maßnahmen übernimmt der Auftragnehmer nicht. Zudem haftet der Auftragnehmer nicht dafür, wenn durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder Unterlagen des Auftraggebers die Rechte Dritter berührt werden.

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die der Auftraggeber nachweisen muss.

11. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer,
Institutionen und eingetragene Vereine wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese AGB richten sich ausdrücklich nicht an Verbraucher.

12. Sofortige Ausführung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Leistung sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung ausdrücklich mit Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

13. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel der Leistung sind vom Auftraggeber beim Auftragnehmer schriftlich oder per E-Mail zu rügen. Die Rüge ist von Kaufleuten im Sinne des HGB zur Nachbesserung zu stellen. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Unterbleibt eine solche Fristsetzung, sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen. Bei F
ehlschlagen der Nachbesserung nach Fristsetzung hat der Auftraggeber das Recht auf wahlweise Wandlung oder Minderung.

14. Haftungsbegrenzung/Datenschutz

Der Auftraggeber wird hiermit davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer seine personen- und auftragsbezogenen Daten zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten speichern und verarbeiten muss. Die Nutzung und Speicherung erfolgt unter Einhaltung der größtmöglichen Sorgfalt und dem größtmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten. Details zu unserer Sorgfalt zum Schutz Ihrer Daten können Sie unserer separaten Datenschutzerklärung und dem Disclaimer entnehmen.

15. Sonstiges/salvatorische Klausel

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die rechtliche Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll einvernehmlich eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung und dem Interesse des Auftraggebers und des Auftragnehmers am nächsten kommt, und mit aktuellem deutschem Recht vereinbar ist. Dies gilt ebenfalls für ergänzungswürdige Lücken im Vertrag.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geschlossene Vertrag unterliegen deutschem Recht. Soweit gesetzlich zulässig vereinbaren die Vertragsparteien für Streitigkeiten auf Grund oder im Zusammenhang mit dem Vertrag als Gerichtsstand Göttingen.


Stand: 01.09.2019